Wer seit dem 1. April 1998 einen PKW mit dem Ziel der Verwertung endgultig stillegen mochte, muss dies einem anerkannten Verwertungsbetrieb uberlassen. Die Uberlassung des Fahrzeugs wird durch die Annahmestelle beziehungsweise durch den Verwertungsbetrieb mittels Verwertungsnachweis bescheinigt. Diesen Nachweis hat der Letztbesitzer (oder die von ihm beauftragte Stelle) bei der Abmeldung der KFZ-Zulassungsstelle vorzulegen. Die unterschiedlichen Konsequenzen, die sich aus der gerade in Kraft getretenen Altautoverordnung (AltautoV) fur Abfallwirtschaft, Entsorgungsfachbetriebe und Fahrzeughalter ergeben, werden hier von Vertretern aus Industrie und Wirtschaft diskutiert.
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